Vor dem Notar Johannes Ludekingk haben, nachdem die Brüder Thonies und Dietrich von Bernighausen in Gegenwart des Richters Rotcher Buck und Gorges Ryssingks zu Geseke Abt Johann zu Abdinghof das halbe Gut zu Wemke, Ksp. Erwitte zu Gunsten Alhards von Hoerde aufgelassen haben, laut inserierter Urkunde von 1511 Juli 27 (up Sundach na Jacobi hilligenn Apostels) gefordert, die Ländereien des Gutes auszuweisen. Genannte Bauern bezeugen Abt Johann, Kellner Gerd und Johann Tylinck Lethmathe zu Abdinghof die einzeln genannten Teiles des Zubehörs des halben Gutes zu Wammeke, Ksp. Erwitte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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