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Pleickardt von Helmstatt zu Hinsingen, Obrist und Ritter, württ. Rat und Landhofmeister, macht sein Testament. Er will bei seiner ersten Frau Walburga, geb. von Neipperg, in Bischofsheim begraben sein, wenn es die Zeitläufte zulassen; zum Gedenken seiner selbst und seiner jetzigen Frau [Anna] Margarete, geb. von Liebenstein, stiftet er den Armen in Bischofsheim ein Kapital von 1600 fl. Die Versorgung seiner Frau, die Vormundschaft über ihre Kinder durch sie und seine Brüder Karl und Philipp von Helmstatt, die Beachtung der helmstattschen Erbeinung, die Aussteuer seiner Tochter Agnes Margarete und die Erbregelung für die Herrschaft Hinsingen unter seine Söhne Friedrich, Albrecht, Pleikardt und Johann Friedrich werden im Einzelnen ausgeführt; obwohl Hinsingen "mann- und weibslehen" ist, sollen wegen der vielen Schulden hier nur die Söhne erben. Für die Testamentsexekution wird der Ausschuss der Kraichgauer Reichsritterschaft eingesetzt. Siegler und Unterschrift: Aussteller (U. auf jeder Seite) und die Zeugen Ludwig Andreas Lemblin zu Reinerzhofen, Friedrich Böcklin von Böcklinsau, Daniel N.N. von Wallnern, Johann Jakob von Reischach, Simon Aychin, Joachim Gabler, Matthäus Hiller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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