J[udinta], genannt (dicta) Äbtissin in Wald (Walde), beurkundet, dass sie von Rudolf, nobili viro, und seiner Frau Irmingart 10 Mark als Geschenk (elemosinam) empfangen hat, um davon ein Gut (predium) zu ewigem Besitz (possidendum) zu kaufen, damit das Andenken an diese im Konvent erhalten bleibt, und sie ein Gut (predium) in Rothenlachen (Rotinlachvn) erwarb. Aus Dankbarkeit legte sie mit Zustimmung ihres Konventes fest, dass Rudolf und Irmingart auf Lebenszeit vom Kloster (domo) jährlich 160 Käse im Wert von 20 Solidi erhalten sollen und nach ihrem Tod ihr Jahrtag in die Klosterregel eingeschrieben und im Kapitel verkündet werden soll (dies anniversarius regule nostre inscribatur et in capitulo pronuncietur).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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