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Ulrich von Görtitz (Gorenczk) bekennt, dass er den Burggrafen Meinher [VI.] und Berthold von Meißen das Kirchlein{1} in Niederau (daz kirchleyn yn dem dorfe zcu der Nydirowe) aufgelassen hat. - Siegel des Ausstellers angekündigt. - Z.: Johann (Hannus) von Miltitz; Johann (Hannus) von Maltitz; Johann (Jenchin) von Heynitz (Heynicz). 1 Märcker interpretiert kirchleyn dagegen im Kopfregest seiner Edition als "Kirchlehn". Dies ist jedoch nach dem Buchstabenbestand der Belegstelle nicht nachvollziehbar. Mittelhochdeutsche Formen wie "leyn" oder "lein" für Lehen waren nicht gebräuchlich.

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Sächsisches Staatsarchiv
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