Paul von Kunersdorf, Landvogt der Neumark, entscheidet in einer Auseinandersetzung zwischen dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Soldin einerseits und Jakob von Horcker auf Glasow andererseits um ein Wehr im Papenfließ. Demnach soll letzterer das Papenfließ nur bis an die Brücke und nicht weiter nutzen, während die Stadt den anderen Teil von der Brücke bis in den See nutzen soll und damit aller Streit aufgehoben sein soll. "geschien und gegeven tom Soldyn, nach Cristi unsers herrn und gebord vierteynhundert im sovenundfefftighsten iare am Sondage nach sunt Johans Baptisten dage siner gebord etc."