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Bischof Ruprecht von Straßburg urteilt in der Klage des Adolf zum Trübel (Vorsprecher: Wendling von Mulnheim) gegen Abt Heinrich von Ettenheimmünster. Das Kloster hat dem Kläger eine jährliche Gült von 6 Vierteln Roggen aus dem Zehnthof und dem Zehnten der Kirche zu Stotzheim, die Bischof Konrad von Straßburg vormals dem Kloster inkorporiert hat, zu zahlen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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