Johann, Dekan des Stifts St. Gangolf zu Mainz, und Wenzeslaus von Hechtsheim (Hexheim), Kantor des Stifts St. Maria im Feld zu Mainz, bewilligen als durch Erzbischof Konrad [III.] zu Mainz speziell verordnete Kommissare, dem Albrecht, Pastor zu Wolfskehlen (Wolffeßkeln), auch in Zeiten erlaubter Abwesenheit von seiner Pfarrei deren Einkünfte zu beziehen, allerdings darf dadurch die dortige Seelsorge nicht vernachlässigt werden.