Papst Eugen IV. stellt fest und weist an, daß der erwählte Verdener
Bischof Johannes aufgrund der Kriegshandlungen der Brüder Otto und Friedrich,
Herzöge zu Braunschweig, und wegen anderer Kalamitäten nicht in sein Amt
eingeführt und geweiht werden konnte und diese widrigen Umstände seine
monatlichen Einnahmen so vermindert haben, so daß eine adäquate Versorgung
nicht mehr geleistet werden konnte. Insofern soll seitens des Archidiakons in
Modestorpe (Lüneburg) Unterstützung gewährt werden. Diese soll sich auf einen
benannten Betrag von 50 Mark Silber für 10 Monate beziehen und nicht
übersteigen. Alle apostolischen Vollmachten werden gewährt. [lat.]