Renovation der in Württemberg gelegenen hochfürstlich sigmaringischen und vormals zum Rentamt Beuron verrechneten Gefälle in den Orten Fridingen, Irrendorf, Kolbingen, Mühlheim, Nendingen und Stetten. Gefertigt 1829-1830 von dem pensionierten Amtsschreiber Dreher von Beuron. Urkundspersonen für Fridingen: Stadtschultheiß Stahl und die Gemeinderäte Josef Hüpp und Magnus Mayer, Seite 2, Irrendorf: Schultheiß Johann Georg Faik, Gemeindepfleger Wendelin Alber und Gemeinderat Marzellin Alber, Seite 311, Kolbingen: Schultheiß Gaugel, die Gemeinderäte Mathias Riede und Andreas Schad, Seite 531, Nendingen: Schultheiß Franz Josef Huber, die Gemeinderäte Vinzenz Braun und Kaspar Schilling, Seite 619, Mühlheim: Stadtschultheiß Joseph Henninger und Stadtpfleger Ignatz Lang, Seite 769. Publikationen Seite 310a, 527-528, 763, 778 und 788, Nachträge betr. Nendingen auf S. 764
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Renovation der in Württemberg gelegenen hochfürstlich sigmaringischen und vormals zum Rentamt Beuron verrechneten Gefälle in den Orten Fridingen, Irrendorf, Kolbingen, Mühlheim, Nendingen und Stetten. Gefertigt 1829-1830 von dem pensionierten Amtsschreiber Dreher von Beuron. Urkundspersonen für Fridingen: Stadtschultheiß Stahl und die Gemeinderäte Josef Hüpp und Magnus Mayer, Seite 2, Irrendorf: Schultheiß Johann Georg Faik, Gemeindepfleger Wendelin Alber und Gemeinderat Marzellin Alber, Seite 311, Kolbingen: Schultheiß Gaugel, die Gemeinderäte Mathias Riede und Andreas Schad, Seite 531, Nendingen: Schultheiß Franz Josef Huber, die Gemeinderäte Vinzenz Braun und Kaspar Schilling, Seite 619, Mühlheim: Stadtschultheiß Joseph Henninger und Stadtpfleger Ignatz Lang, Seite 769. Publikationen Seite 310a, 527-528, 763, 778 und 788, Nachträge betr. Nendingen auf S. 764
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125 d T 1-3 Nr. 707
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125 d T 1-3 Lagerbücher der Kameralämter
Lagerbücher der Kameralämter >> 18. Tuttlingen
1829-1830
Darin: Situationsplan betreffend die Markungen Nendingen, Mühlheim und Stetten am Schluss
Pappband, folio, S. 1-790
Amtsbücher
Schaden: leicht beschädigt
Mit vorgebundener Einleitung und Zusammenstellung der Gefälle (S. 310 c, 530, 765 und 789)
Beuron SIG; Rentamt
Irrendorf siehe Irndorf
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ