Der Erzbischof von Graen entscheidet, daß der Herzog von Kleve die Städte Arnheim und Wageningen und das Schloss Rosendahl dem Herzog von Burgund von aller Pfandschaft frei zurückstellen, auf die Forderung an denselben und die Ansprache an die Untertanen von Cuick verzichten, und daß diese dagegen den Schadensersatz von Seite des Herzogs von Kleve in Aufrechnung bringen soll. s. Montag nach Luzia.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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