Johann Mechelnbach und dessen Ehefrau Cizilia bekunden, daß der verstorbene ehrenfeste Roprecht von Gutterswick ihnen vor seiner Abreise zum Reichszug gegen die Türken für eine Summe Geld seinen Anteil Bende an der Olyplancken zu Moers verpfändet hat. Dieser Teil ist nunmehr mit dem übrigen Erbe seinen Brüdern und Schwestern und deren Kinder zugefallen. Er ist diesen von Wilhelm von Pelden gen. Cloudt, Drost zu Moers, abgewilligt worden. Die Aussteller haben sich daraufhin wegen des dritten Teils der genannten Bende mit dem Drosten und seiner Frau Vincentia geb. von Eyll genannt Cloudt über den Ablösungsbetrag geeinigt. Sie quittieren dem Drosten und seiner Ehefrau den Empfang der Ablösungssumme und bestätigen ausdrücklich, keine Rechte mehr an der Bende zu haben. Aufs. Perg., S. des Johann Mechelnbach und des Bruders und Schwagers der Aussteller Johann Hattstein und Johann Knouff, beide Schöffen; Unterschrift des Johann Mechelnbach; zeitgenössischer Rückvermerk: dem loes bryff van Hans Mychelbach der bantz halfer beneffen dem swardel bant, Rückvermerk des 17. Jh.s: kauff und quittung - breif von ein dritten theil des schwadel baents 1570. Archiv von Pelden gen. Cloudt Nr. 232