Erzbischof Konrad von Mainz beurkundet die Abtretung eines Gutes in Nordenstadt von Seiten des Stifts Mariae ad Gradus in Mainz an Friedrich und Regenmar, die das Gut unter der Verpflichtung einer jährlichen Rentzahlung von zwei Talenten und der Bedingung übernehmen, die Kolonen (= Grundholden) nicht mit Geldforderungen zu belasten. Die Erbfolge bleibt ausdrücklich ausgeschlossen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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