Erzbischof Konrad von Mainz beurkundet die Abtretung eines Gutes in Nordenstadt von Seiten des Stifts Mariae ad Gradus in Mainz an Friedrich und Regenmar, die das Gut unter der Verpflichtung einer jährlichen Rentzahlung von zwei Talenten und der Bedingung übernehmen, die Kolonen (= Grundholden) nicht mit Geldforderungen zu belasten. Die Erbfolge bleibt ausdrücklich ausgeschlossen.
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Erzbischof Konrad von Mainz beurkundet die Abtretung eines Gutes in Nordenstadt von Seiten des Stifts Mariae ad Gradus in Mainz an Friedrich und Regenmar, die das Gut unter der Verpflichtung einer jährlichen Rentzahlung von zwei Talenten und der Bedingung übernehmen, die Kolonen (= Grundholden) nicht mit Geldforderungen zu belasten. Die Erbfolge bleibt ausdrücklich ausgeschlossen.
331, U 4
331 Herrschaft Eppstein
Herrschaft Eppstein >> 1 Urkunden >> 1000-1300
1162
Ausfertigung, Pergament, Siegel eingehängt, Urkunde am rechten Rand beschädigt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta anno dom. incarn. 1162 indictione X regnante Frederico Romanorum imperatore semper augusto huius nominis primo
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dompropst Christian, Arnold Custos, Propst Gerlach zu St. Viktor, Mag. Wilhelm, Hugo Cantor, Propst Hezekin zu St. Moritz, Propst Embrico zu Bingen, Propst Gottfried zu Frankfurt und die übrigen Kanoniker des Liebfrauenstifts: Mag. Konrad, Folrad, Godebold, Markward, Salmann, Hanze, sowie die Laien Präfekt Ludwig, Pfalzgraf Friedrich (der Bruder des Bischofs) und Markward, sowie die Ministerialen Kämmerer Dudo, Vitztum Embrico, Schultheiß Peter, Arnold Rufus.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dompropst Christian, Arnold Custos, Propst Gerlach zu St. Viktor, Mag. Wilhelm, Hugo Cantor, Propst Hezekin zu St. Moritz, Propst Embrico zu Bingen, Propst Gottfried zu Frankfurt und die übrigen Kanoniker des Liebfrauenstifts: Mag. Konrad, Folrad, Godebold, Markward, Salmann, Hanze, sowie die Laien Präfekt Ludwig, Pfalzgraf Friedrich (der Bruder des Bischofs) und Markward, sowie die Ministerialen Kämmerer Dudo, Vitztum Embrico, Schultheiß Peter, Arnold Rufus.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:10 MESZ