Jakob Bolltz von Dettingen Schloßberg, wegen Bruchs einer Urfehde und eines Eides zu Kirchheim vom Vogt vor Gericht gestellt und beklagt, nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, dass ihn der Nachrichter mit Ruten bis vor das Tor treibt und daß er anschließend das Fürstentum verlässt und über den Lech zieht, verpflichtet sich, dies auszuführen, nie mehr ohne Erlaubnis zurückzukehren, und schwört U.