Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet im Streit zwischen Ludwig von Isenburg, Graf zu Büdingen, einer- und Burggraf, Baumeister und Gemeinern der Burg Gelnhausen andererseits, wozu sie etliche Male vor ihn und seine Räte beschieden worden und nun durch den Pfalzgrafen persönlich angehört worden sind. Die Burgleute meinten, dass die von Wolferborn (Wilferborn) dazu verpflichtet seien, die Brücke zur Burg Gelnhausen nach Oberhausen instandzuhalten, weshalb sie diese wiederaufbauen und dann pflegen sollen. Graf Ludwig ließ durch seinen Anwalt für die Seinen von Wolferborn vorbringen, dass die Brücke in vergangenen Kriegsläufen durch die Burgleute selbst zu ihrem Nutzen zerstört worden wäre, weshalb die Wolferborner nicht zum Wiederaufbau verpflichtet seien. Der Pfalzgraf entscheidet, dass die Wolfernborner bis Ostern das Holz für den Brückenbau zum Ort der Brücke auf ihre Kosten bringen sollen. Dann sollen Burggraf, Baumeister und Gemeiner die Brücke dieses Mal auf ihre Kosten errichten. Anschließend sollen die Wolferborner für die Instandhaltung sorgen, wie es früher üblich war.