Graf Johann von Wertheim verleiht seinen Hof zu Oberaltertheim mit allem Zubehör an Contz Libler von Altertheim und seine Ehefrau Kunne gegen 21 Malter Frucht, zahlbar jährlich zwischen den beiden Frauentagen, und ein Fastnachtshuhn. Hat der Graf Schafe auf dem Hof, erhöht sich die Gült auf 33 Malter. Die Gült soll im Kornhaus zu Wertheim abgeliefert werden oder wo es der Kastenmeister wünscht. Hat der Graf einen Schäfer auf dem Hof, soll dieser ein Drittel des Pferchs erhalten. Contz Libler und seine Frau verpflichten sich, innerhalb von drei Jahren einen "Ursatz" für 20 Gulden zu kaufen und diesen nur mit Wissen und Rat des Grafen anzulegen und ihn im Hof zu belassen. Siegelankündigung Graf Johanns.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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