Erzbischof Jakob von Trier bekundet, daß sein Hofrichter Wilhelm Quadt von Landskron, Archidiakon von St. Agatha zu Longuyon in der Trierer Domkirche, samt den Beisitzern und Räten seines Hofgerichts in einer Sitzung in der Appellationssache zwischen Äbtissin, Priorin und Konvent zu Gnadenthal, Appellantinnen, und Rudolf Löher zu Eisenbach, Appellaten, zu Recht erkannte, daß in erster Instanz richtig geurteilt und überflüssig davon appelliert ist. Die an diesem Ort entstandenen Unkosten sind gegeneinander aufgehoben. - Siegel des kurfürstlichen Hofgerichts.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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