Anton Vischer, B. zu Böblingen, zu Stuttgart gef., weil er in der vergangenen Fastenzeit wider geistliches und weltliches Gebot in seinem Haus mit anderen Fleisch gegessen und schon zuvor mit häufigem Wirtshausbesuch und Gotteslästerung einen leichtfertigen Lebenswandel zum Schaden seiner Familie geführt hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Ehefrau und anderer Freunde mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und der christlichen Kirchenordnung zu fügen, sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine heimliche oder öffentliche Zeche mehr zu besuchen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.