Kurfürst Ernst von Köln reguliert den zwischen Kloster Bredelar und den Brüdern von Padberg um Holznutzung entstandenen Streit und bestimmt, daß der Abt von Bredelar das Gehölz, das er bereits zum Kohlenbrennen nutzt, weiternutzen und ein "ziemliches Gebläse" auf seinem Hüttenwerk errichten darf, ohne allerdings die Jagd und Mast zu beeinträchtigen. Die von Padberg werden angewiesen, von der "Verwüstung des Gehölzes" abzusehen und sich bis zu einer durch Schiedsfreunde erfolgten Regelung nach den vorliegenden Rezessen zu richten. Arnsberg

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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