Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg entscheidet als angerufener Obmann Streitsachen zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und Abt Johann von Maulbronn einer- und Graf Eberhard von Württemberg dem Älteren andererseits. Dazu hatten sie am 15.3.1480 einen Anlass aufgesetzt. Der Obmann setzte dann einen ersten Verhandlungstag auf den 9.6.1482 an, wozu der Abt persönlich erschien und die anderen je zwei bevollmächtigte Anwälte schickten, nämlich Dieter von Handschuhsheim und Wendel von Remchingen von Pfälzer und Hans von Reischach und Burkhard von Ehingen von Württemberger Seite. Nachdem beide Seiten jeweils ihre Forderungen und Antworten schriftlich vorgebracht haben - was ausführlich dargestellt wird - und Widerrede und Nachrede ebenfalls schriftlich vorgebracht wurden, entscheiden der Obmann Reinhard und die hinzugezogenen pfalzgräflichen Räte Diether von Handschuhsheim und der Germersheimer Vogt Hans von Gemmingen, der Wendel von Remchingen ersetzte, sowie die württembergischen Räte Hans von Reischach und Burkhard von Ehingen nach Besprechungen zu Pforzheim, Speyer und Maulbronn einen gütlichen Vertrag. Einige näher ausgeführte Punkte werden in einem Vertrag zu Speyer am 21.1.1483 geregelt, für andere, ebenfalls näher ausgeführte Aspekte, gibt es gesonderte Schiedsbriefe. Themen der Pfälzer Forderungen sind u. a.: Schatzungen und Beden, andere Abgaben und Beschwerungen, Haft und Schadensersatz;, Irrungen an Wald- und Jagdrechten, Erbschaften, ausbleibende Huldigungen, Verhinderung eines Bürgermeisters, Kompetenzüberschreitungen und Fehlverhalten des Schultheißen zu Ingersheim, ausbleibende Zahlungen, ein Weingartenschütz, ein Messnerlohn, Gerechtigkeiten einer Mühle, das Kelterhaus zu Ingersheim. Württembergische Forderungen betreffen u. a.: das Geleit zu Schmie, Steuern und Schatzungsrechte, Weide- und weitere Nutzungsrechte, einen Hofverkauf, den Umgang mit armen Leuten, Holzgaben und Obstbäume zu Löchgau, Kompetenzen der Amtsleute zu Ingersheim, Kelterrecht und eine nicht überdachte Kelterei. Betroffen sind die Ortschaften Walheim, Besigheim, Bietigheim (Butikem), Dürrenzimmern, Brackenheim, [Nieder-]Haslach, Eppingen, Ingersheim, Schmie, Hohenhaslach und Löchgau (Lohickein). Folgende Personen sind in den Forderungen, Antworten und in den Verträgen erwähnt: Hans Trutz, pfälz. Hintersasse zu Walheim; Hans Helliger, Kaplan zu Besigheim; Aberlin Wegner d. Ä., Konrad Jünglin, Heinz Monster und Henslin Brusse, alle zu Besigheim; ein verstorbener Arzt zu Bietigheim; "Funkeisen" zu Neuenstadt am Kocher; die Heiligenpfleger zu Bietigheim; Georg (Jorg) von Nippenburg (+), Bartholomäus Hirschmeyer, württembergischer Schultheiß zu Ingersheim; Christmann Beyer; Aberlin Metzler; "Schollin"; Hans Mercker/Mercklin; ein Hirte namens Schäfer/Schoufer; Eberhard Wider, Swicker von Sickingen, Schumpff von Gültlingen, Eberhard von Sternenfels der Alte und sein Sohn, allesamt Pfandherren zu Sternenfels; Petzlin von Besigheim; Propst und Chorherren zu Baden[-Baden]; die Vierundzwanzig zu Ingersheim; Aberlin und Endris Wagner, Peter Wagners (+) Erben; "der Goeslin"; Schultheiß Wertz; Ysen Nordlinger vom Acker im Betzenloch; Hans Schmotzer; Siegfried (Syfridt) Zimmermann; Hans Braun; Rüdiger Heilig (Heilger Rudiger); Eitel Schelm; Konrad Kleinmann von Besigheim; Peter Markgraf, Armer zu Gröningen; Wiprecht Sturmfeder, Amtmann zu Besigheim; Notburga Schwenk; Menges Zehender, pfälz. Hintersasse zu Besigheim; Caspar Mettelbach, Bürgermeister von Heilbronn; Barbara Müllerin; Luck von Bietigheim; Dieter von Weiler, württ. Hofmeister; Hans von Gemmingen zu Guttenberg. Sowohl die württembergischen als auch pfalzgräflichen Vertreter weisen zunächst die Forderungen der Gegenseite mit verschiedenen Begründungen zurück, in manchen Fällen auch mit dem Hinweis, dass sie konkretere Aufstellungen benötigen, um eine Antwort zu geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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