Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind Margarethe, die Witwe des Ulmer Bürgers Balthasar Veisinger, und der Ratsherr Konrad Lins als ihr und ihrer unmündigen Tochter Margarethe verordneter Pfleger erschienen. Sie haben vorgebracht, dass Balthasar Veisinger seiner Witwe und seiner Tochter Haus und Hofstatt in Ulm anstoßend an das Haus des Bäckers Stähelin und das Haus der von dem verstorbenen Naer gestifteten Messe sowie an die Gärten des Anton Langnauer und des Martin Rottengatter hinterlassen hat. Dieses Haus haben sie nun zum besseren Nutzen der Witwe und ihrer Tochter an Anton Langnauer und seine Ehefrau Helene geborene Veisinger, Schwiegersohn und Tochter der Witwe, verkauft. Von dem Haus sind jedes Jahr 18 Würzburger Pfennige bzw. dafür 2 Schilling Heller an den Gutbrotaltar in der Allerheiligenkapelle vor der Stadt [abgegangen Bereich Alter Friedhof] zu entrichten. Dafür haben ihnen die Käufer 500 rheinische Gulden bezahlt. Da Witwe und Tochter der Pflegschaft des Rats unterstehen, bitten sie nun diesen um Beurkundung des Verkaufs. Nach Untersuchung der Angelegenheit entscheidet der Rat, dass der Verkauf gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts zu einem angemessenen Preis erfolgt ist, der zur Versorgung der Witwe und ihrer Tochter dienen soll. Daher soll er dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden.