Philipp Raban von und zum Canstein bekennt, Kl. Marienmünster1) unter dem 14. April 1712 eine Schuldurkunde über 1500 Rtlr ausgestellt zu haben, wovon 1000 Rtlr in braunschweig-lüneburgischer und brandenburgischer Mark, 500 Rtlr in kurfürstlicher und reichsstädtischer Doppelmark oder 24 „Groschen-Stücken“ ausgezahlt worden sind, und bekennt ferner, dass er „einige Jahre darauf die Zinsen habe anschwellen lassen“, weshalb er, da er die Schuld nicht habe begleichen können, vom Kloster bei der Paderborner Kanzlei belangt worden sei und diese das Kloster in seinen anteiligen Zehnten im Feld zu Bustorff vor Warburg2) eingewiesen habe. Nun leihen ihm Äbtissin Victoria Weiman und Propst Paul Teves des Kl. Wormeln (Wormelen) 2000 Rtlr in bar, und zwar 1500 Rtlr in schon genannten Sorten, 200 Rtlr in Gold- und Silbermünze und 300 Rtlr in currenter Währung, worüber er quittiert. Er hat von Wormeln bereits mit Urkunde vom 1. August 1731 300 Rtlr geliehen, die in den 2000 Rtlr. enthalten sind. Mit diesen 2000 Rtlr. will er seine Schuld bei Kl. Marienmünster ablösen. Er setzt nun den genannten Zehnten Kl. Wormeln als Sicherheit, bis die Schuld bezahlt ist. Die 2000 Rtlr können nach halbjähriger Vorankündigung zum Ausstellungstermin der vorliegenden Urkunde in einer Summe zurückgezahlt werden. Der Schuldner bittet den Notar Johannes Dominicus Götten, die Urkunde aufzusetzen und zu unterschreiben und kündigt seine eigene Unterschrift an. Es wird überdies festgehalten, dass die Schuldurkunde für Kl. Marienmünster mit der für Kl. Wormeln in Wormeln verwahrt werden soll.