Albrecht [Hack von Wöllstein], Abt des Gotteshauses Ellwangen, vidimiert: [ - 1373 März 13, Bautzen (Budissin) - ] Kaiser Karl [IV.] gewährt bzw. bestätigt Bürgermeister, Rat und Bürgern zu Hall folgende Rechte: Niemand darf sie wegen Gütersachen (uf dehaim ir gut) vor ein Landgericht oder anderes Gericht laden, sondern nur vor ihren Schultheiß (Pön: 20 Mark Gold). Die Stadtgemeinde darf nur vor das Hofgericht geladen werden. ...

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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