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Ministerium für Handel und Gewerbe (Bestand)
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Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Wirtschaft und Verkehr >> Handel, Gewerbe und Bergbau
Laufzeit: (1763 - 1807) 1808 - 1935
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 7 Bde
VORBEMERKUNG
BEHÖRDENGESCHICHTE:
Bei der grundlegenden Neuordnung der Behördenstrukturen im Zug der Stein-Hardenbergschen Reformen wurde durch das Publikandum vom 16.12.1808 (GS 1808, S. 361) und die Verordnung vom 27.10.1810 (GS 1810, S. 3) über die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden das Sachgebiet Handel, Gewerbe und Bauwesen zunächst keiner eigenen Zentralbehörde zugeordnet, sondern der Innenverwaltung unterstellt. Nur wenige Jahre später, 1814, wurde die Sektion für Handel, Gewerbe und Bauwesen dem Finanzministerium unterstellt. Die Ressortunterstellung wechselte - unterbrochen von einer 8-jährigen Phase der Eigenständigkeit - bis Mitte des 19. Jahrhunderts mehrfach zwischen dem Ministerium des Inneren und dem Finanzministerium.
Zwischen den Jahren 1817 und 1825 war das Sachgebiet als Ministerium eigenständig. Der Anlass zur Verselbstständigung war die Ministerkrise von 1817, in deren Verlauf dem als Finanzminister gescheiterten Grafen Bülow ein Verbleiben im Kabinett zugestanden wurde und zugleich die übergroßen Geschäftsbereiche des Finanz- und des Innenministeriums durch Abtrennung und Bildung neuer Zentralbehörden verkleinert wurden. Durch Kabinettsorder vom 2.12.1817 (GS 1817, S. 304) wurde daher ein Ministerium für Handel, Gewerbe und Bauwesen unter dem Minister Graf Bülow geschaffen. Als Direktoren waren Johann Albert Eytelwein (Oberlandesbaudirektor, zuständig für das Bauwesen) und Carl Georg Maaßen (Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat) tätig. Nachdem Maaßen als nunmehriger Generalsteuer-Direktor aus dem Ministerium ausgeschieden war, übernahm Peter C. W. Beuth , obwohl nominell nur "Mitglied" des Ministeriums neben anderen (Ferber, Skalley, Semmler, Kerll) faktisch weitgehend die Leitung der Gewerbe- und Handelssachen. Daneben hatte Kunth im Ministerium eine eigenständige Position als General-Handels- und Fabrikenkommissar inne. Als Bülow 1825 vom Amt des Handelsministers zurücktrat, wurde sein Ressort, mit Ausnahme einiger kleinerer Zuständigkeiten, die an das Finanzministerium gingen, dem Innenministerium unterstellt (Kabinettsorder vom 9.6.1825, GS 1825, S. 151).
1830 spaltete sich das Innenministerium in das Ministerium des Inneren für die Handels- und Gewerbeangelegenheiten unter v. Schuckmann und das Ministerium des Inneren für die Polizei unter v. Brenn auf (Amtliche Bekanntmachung: Kamptzsche Annalen, Bd. XIV, 1830, S. 717). Nach der Pensionierung v. Schuckmanns 1834 wurde das Handels-, Fabrik- und Bauwesen an das Finanzministerium überwiesen; beim Ministerium des Inneren verblieben jedoch die engeren gewerbepolizeilichen Gegenstände und die Landwirtschaft, nunmehr geleitet vom vormaligen Polizeiminister v. Brenn. Zwischen 1835 und 1837 erlangte die "Verwaltung für Handel, Fabrikation und Bauwesen" unter dem Leiter der Seehandlung und der Chausseebauverwaltung Christian Rother kurzzeitig eine vom Finanzministerium verselbständigte und quasi-ministerielle Stellung (Kabinettsorder vom 26.1.1835, GS 1835, S. 10), ging jedoch bereits 1837 wieder an dieses zurück.Bei allen wechselnden Ressortunterstellungen war von 1814 bis 1845 eine Kontinuität der Handels- und Gewerbeverwaltung in der Person des Staatsrates Peter Christian Wilhelm Beuth (geb. 1781 in Kleve, gest. 1853 in Berlin) gegeben, der unterhalb der Ministerebene in den verschiedenen Ressorts die Verwaltung der Gewerbesachen besorgte, und der hier die entscheidenden Impulse zur technologischen Modernisierung Preußens und zum Aufbau eines gewerblich-technischen Bildungswesens gab. Ihm verdanken das Gewerbeinstitut (seit 1866: Gewerbeakademie), gegründet 1820, und der Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes, gegründet 1821, ihre Existenz. Die technische Deputation für Gewerbe (vgl. Bestand GStA PK, I. HA Rep. 120 TD Technische Deputation für Gewerbe), gegründet 1811, dessen Direktion Beuth seit 1819 oblag, wurde durch Beuth ebenfalls entscheidend geprägt. Abgelöst wurde Beuth, der 1845 auf eigenen Wunsch zurücktrat, durch den Abteilungsdirektor Pommer-Esche , der das Sachgebiet, nun dem Finanzministerium unterstellt, bis 1848 leitet.
Von 1844-1848 bestand neben der Abteilung für Handel, Gewerbe und Bauwesen im Finanzministerium als beratende Institution das Handelsamt unter v. Roenne , dem auch das statistische Büro zugeordnet war. (vgl. Bestand GStA PK, I. HA Rep. 120 HA Handelsamt).
Neben dieser personellen Kontinuität bestand auch eine sachliche Kontinuität durch eine, ungeachtet aller Ressortwechsel, eigenständige Registraturverwaltung. Das Schriftgut des Sachgebietes Handel, Gewerbe und Bauwesen wurde nicht mit dem Schriftgut der jeweils übergeordneten Ministerialregistratur vermischt. Daher umfasst der heutige Bestand GStA PK, I. HA Rep. 120 Ministerium für Handel und Gewerbe auch die Vorakten aus der Zeit anderweitiger Ressortunterstellung und reicht bis in die Zeit um 1809 zurück.
Die eigentliche Begründung des nun dauerhaft eigenständigen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten fällt in das Revolutionsjahr 1848 und erfolgte durch Allerhöchsten Erlass vom 17.4.1848 (GS 1848, S. 109). Das Ministerium verdankt seine Gründung dem Erstarken des Wirtschaftsbürgertums und dessen Wunsch nach eigenständiger und ungeteilter Verwaltungsrepräsentanz in einer Ministerialbehörde. Die Landwirtschaftsverwaltung, die ursprünglich ebenfalls zum Geschäftsbereich des neugebegründeten Ministeriums gehörte, wurde bereits im Juni 1848 (Allerhöchster Erlass betr. Bildung eines neuen Staatsministeriums vom 25.6.1848, GS 1848, S. 159) abgetrennt und als Ministerium der landwirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. Bestand GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten) ebenfalls auf Zentralebene organisiert. Die ersten beiden Handelsminister v. Patow (April - Juni 1848) und Milde (Juni - Sept. 1848) verwalteten das Amt jeweils nur wenige Monate, von Sept. bis Dez. 1848 wurde es vom Finanzminister v. Bonin vertretungsweise wahrgenommen. Erst mit Minister v.d. Heydt (1848 - 1862) erfolgte eine stabile Besetzung des Ministerpostens.
Die erste Abteilungsgliederung umfasste:
- Post- und Telegrafenverwaltung mit dem unterstellten Generalpostamt (die Postsachen gingen 1867 an den Norddeutschen Bund über)
- Eisenbahnangelegenheiten (bis 1878)
- Bauwesen (bis 1878)
- Handels- und Gewerbeangelegenheiten
- Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung (bis 1878, dann Ministerium der öffentlichen Arbeiten, ab 1890 wieder zurück).
Die prägenden Persönlichkeiten der Handels- und Gewerbeverwaltung in der Zeit bis zur Neuorganisation 1878 waren neben den Ministern v.d. Heydt (bis 1862), Graf Itzenplitz (1862-1873) und Achenbach (1873-1878) die Ministerialdirektoren Oesterreich (1850-1859), Delbrück (1859-1867), Moser (1867-1874) und der spätere erste Präsident des Reichspatentamtes Dr. Jacobi (1874-1881/1886.) Während ihrer Dienstzeiten entwickelte sich die Arbeitsschutzgesetzgebung, wurde die Gewerbeaufsicht etabliert, das Gewerbeschulwesen ausgebaut, das Bank- und Geldwesen dem modernen Kapitalbedarf angepasst, der Außenhandel durch Handelsverträge gefördert, die Gewerbegerichtsbarkeit eingeführt sowie die Selbstorganisation in der Wirtschaft durch Beförderung des Handelskammerwesens gestärkt.
Zum Geschäftsbereich gehörten von 1848 bis 1878 auch die öffentlichen Arbeiten (staatlicher Hochbau, Wege- und Wasserbau sowie Eisenbahnangelegenheiten und Bergverwaltung). Aufgrund der zunehmenden Bedeutung v.a. des Eisenbahnwesens und dessen von Bismarck gewünschter Verstaatlichung band diese Sektion in hoßem Maße Verwaltungsressourcen, was ebenso für die Sozial- sowie die Außenhandels- und Zollpolitik andererseits galt. Daher wurden der Geschäftsbereich der öffentlichen Arbeiten abgetrennt und mit Allerhöchstem Erlass vom 7.8.1878 (GS 1879, S. 25) ein eigenständiges Ministerium der öffentlichen Arbeiten (vgl. Bestand GStA PK, I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten mit GStA PK, I. HA Rep. 93 E Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Eisenbahnverwaltung) begründet. Die Leitung dieses Ministeriums übernahm der seit 1878 amtierende Handelsminister v. Maybach , der das nunmehrige Ministerium für Handel und Gewerbe kommissarisch noch bis zum Juli 1879 leitete, bis Karl v. Hofmann das Amt des Ministers für Handel und Gewerbe, jedoch ebenfalls nur für knapp ein Jahr, übernahm.
Ebenfalls 1878 ging mit dem Allerhöchsten Erlass vom 14.10.1878 (GS 1879, S. 26) auch die Zuständigkeit für das (kunst-)gewerblich-technische Unterrichtswesen (mit Ausnahme des Navigationsschulwesens) an das Ministerium für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (kurz: Kultusministerium) über, jedoch schon 1884 erhielt das Ministerium für Handel und Gewerbe diese Zuständigkeiten mit Ausnahme der technischen Hochschulen, Oberrealschulen, der Kunstschulen Berlin und Breslau sowie des Kunstgewerbemuseums Berlin aufgrund Allerhöchsten Erlasses vom 3.9.1884 (GS 1885, S. 95) wieder zurück. Das ländliche Fortbildungsschulwesen wurde 1895 auf Dauer dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten übertragen (Allerhöchster Erlass vom 24.1.1895, GS 1895, S. 77).
Im Jahrzehnt von 1880 bis 1890 übernahm Bismarck selbst die Leitung des Ministeriums und setzte sich damit an eine entscheidende Schaltstelle der Wirtschafts- und Sozialpolitik in einer Zeit, in der diese Politikfelder überragende Bedeutung erhielten. Bismarck strebte deren Vereinheitlichung im Reich an. In die Reichssozialgesetzgebung (Krankenversicherung 1883, Unfallversicherung 1885, Invaliden- und Altersversicherung 1889) flossen dabei vielfach die Arbeitsleistungen des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe ein.
1890 erfolgte die Übertragung der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung, die seit 1878 vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten ressortierte, in die Zuständigkeit des Ministeriums für Handel und Gewerbe (GS 1890, S. 35).
Ab 1890 umfasst das Ministerium daher die folgenden Abteilungen:
- I: Bergabteilung (auch: "Oberberghauptmannschaft")
- II: Handelsabteilung
- III: Gewerbeabteilung
- IV: Abteilung für gewerbliches Unterrichtswesen
Für die allgemeine Leitung der Behörde, Personalsachen und für dem Minister vorbehaltene Sachen wurde noch ein Zentralbüro (Abt. CB) begründet.
Nach der Auflösung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten 1921 erhielt das Ministerium für Handel und Gewerbe durch Gesetz vom 15.8.1921 (GS 1921, S. 487) in Abgrenzung zum Landwirtschaftsministerium, das ebenfalls große Kompetenzbereiche des aufgelösten Ministeriums übernahm, die Zuständigkeit für Häfen, Brücken und Fähren an den auf das Reich übergangenen Wasserstraßen. Auch das Verkehrswesen und die Elektrizitätswirtschaft wurden dem Ministerium für Handel und Gewerbe übertragen.
Die innere Gliederung des Ministeriums lautete daher ab 1929 wie folgt:
- CB: Zentralbüro
- I: Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung
- II: Handelsabteilung
- III: Gewerbeabteilung
- IV: Abt. für das gewerbliche Unterrichtswesen, Handwerk und Gewerbeförderung
- V: Abt. für Verkehrs- und Elektrizitätsangelegenheiten (inkl. Luftfahrt)
- VI: Abt. für Eisenbahnverkehrsangelegenheiten (sofern nicht Reichszuständigkeit).
Ab 1932 führte das Ministerium infolge der Verordnung zur "Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung" vom 29.10.1932 (GS 1932, S. 333) die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft und Arbeit". Zum 1. Dezember 1932 erfolgte im Rahmen der "Verwaltungsvereinfachung" auch die Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt. Dessen Kompetenzen im Bereich der Sozialpolitik, der Arbeitsvermittlung und Erwerbslosenfürsorge, für Städtebau, Wohnungswesen und Landesplanung sowie für den städtischen Grundkredit und Grundkreditanstalten gingen an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Gleichzeitig verlor das Ministerium die Zuständigkeit für die Handelshochschulen sowie die Gewerbe- und Haushaltungsschulen an das Kultusministerium. Die Verordnung legte auch die Abteilungsgliederung wie folgt fest:
- I. Zentralabteilung
- II. Bergabteilung
- III. Wirtschaftspolitische Abteilung
- IV. Sozial- und Gewerbeabteilung
- V. Verkehrsabteilung.
Im Juni 1934 erfolgte per Gesetz vom 29.6.1934 (GS 1934, S. 327) die Übertragung der Zuständigkeit für die Bergakademie Clausthal sowie für das gesamte Berufs- und Fachschulwesen an das Kultusministerium.
Im Zuge der Übertragung der Länderkompetenzen auf das Reich ("Gleichschaltung", "Neuaufbau des Reichs", Gesetze vom 31.3.1933 (RGBl I S. 153) und 30.1.1934, (RGBl I S. 75) wurde das preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit am 1. Juli 1934 räumlich und sachlich mit dem Reichswirtschaftsministerium (unter K. Schmitt ) vereinigt. Kurz darauf erfolgte mittels Erlasses des Ministerpräsidenten vom 19.7.1934 (Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit 1934, S. 270) die Abtretung der Zuständigkeit für sozialpolitische Angelegenheiten an das Reichsarbeitsministerium. Nach der "Verreichlichung" führte das Ministerium bis 1938 die Behördenfirma "Reichs- und preußisches Wirtschaftsministerium.
Hinsichtlich der Status der Beamtenschaft wurde zwar noch in der letzten erschienenen Ausgabe des Staatshandbuches von 1938 nach preußischen bzw. Reichsbeamten unterschieden, jedoch gab es faktisch keine Unterschiede im Arbeitsbereich. Ab 1938 firmierte das Ministerium nur noch unter der Bezeichnung "Reichswirtschaftsministerium".
BESTANDSGESCHICHTE
Der erste Registraturplan des Ministeriums (bzw. der Sektion unter anderen Ressorts) stammt vom Ende 1820er Jahren und wurde vom Registrator Vogel entwickelt, der eine Unterteilung in vier mit Buchstaben bezeichneten Abteilungen wie folgt einführte:
- A: Generalia
- B: Polizei des Gewerbebetriebes und Korporationen der Gewerbetreibenden
- C: Anstalten für Handel, Verkehr und Schifffahrt sowie
- D: Technik der Gewerbe
Diese Ordnung ist in der Grundanlage über viele Jahrzehnte fortgeführt worden. Die Kennbuchstaben finden sich als Signaturbestandteile bis heute wieder. 1872, nachdem die Aktenmengen insbesondere der Abt. B stark angewachsen waren, wurden ältere bzw. erledigte Akten der Abt. B reponiert. Die (überwiegend, aber nicht ausschließlich) jüngeren Akten wurden neu formiert, nach den Kapiteln der Gewerbeordnung von 1869 klassifiziert und dann ebenfalls als Abt. B mit den zahlreichen neu angelegten Akten fortgesetzt. Eine Unterscheidung der sich zeitlich und inhaltlich teils überschneidenden Gruppen ("B alt" und "B neu") war während der Zeit ihrer Verwahrung in der Behörde als reponierte bzw. kurrente Registratur nicht nötig. Nach Übernahme in das Geheime Staatsarchiv in den 1930iger Jahren wurde eine Unterscheidung jedoch erforderlich, weswegen die Abt. "B neu" im Archiv als "BB" geführt wurde.
Die Über- (bzw. Rücknahme) der Zuständigkeiten für das gewerbliche Unterrichtswesen sowie die Porzellanmanufaktur 1885 machte die Aufstellung der neuen Registraturabteilungen:
- E: gewerbliches Unterrichtswesen, Handwerk, Messewesen und
- F: Porzellanmanufaktur
nötig. Zusätzlich wurde zur Einordnung von Akten des Zentralbüros die Abt. CB gebildet.
Eine weiterer Registratur-Zuwachs folgte aus der Übernahme von Zuständigkeiten aus dem 1921 aufgelösten Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Gesetz vom 15.9.1921, GS 1921 S. 487). Diese betrafen v.a. Verkehrssachen, inklusive Schifffahrt und Seehäfen sowie die Luftfahrt. Für diese Zuständigkeiten wurden folgende Registraturabteilungen geschaffen:
- Tn: (ältere Luftfahrtsachen aus dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten) Lu: (neuere Luftfahrtsachen ab 1928)
- V: Verkehr und
- W: Seehäfen
Die Abteilungen V und W sind jedoch in der heutigen Bestandsgliederung nicht vorhanden, da die älteren Abgaben sich noch in die ältere Registraturabteilungen C XV bis C XVII einfügen ließen, während die jüngeren Sachen als Vorakten an das Reichsverkehrsministerium gingen.
Bis 1924 hatte es ausweislich der Akzessionsjournale des Preußischen Geheimen Staatsarchivs nur vereinzelte kleinere Abgaben aus dem Ministerium gegeben. Auch der Platzmangel im vormaligen Standort des Archivs (Lagerhaus in der Klosterstraße) hatte gegen größere Abgaben gesprochen. Mit dem Umzug des Archivs nach Dahlem und den nun vorhandenen Platzkapazitäten sahen die sich zuständigen Archivare (v.a. Hermann Meinert mit Mitarbeiter Kurt Rose ) veranlasst, sich ihrerseits um geregelte Abgaben zu bemühen, die dann ab 1924 begannen. Meinert hielt engen Kontakt zu einer im Ministerium eingerichteten Kommission, die bis 1928 eine Aussonderungsaktion vorbereiten sollte. Als erstes erfolgte die Übernahme großer Teile der Abt. I des Ministeriums, der Bergregistratur. Diese Abteilung wurde zunächst als 120 I, später als eigene Repositur 121 aufgestellt; deren Behörden- und Bestandsgeschichte wird daher an entsprechender Stelle (vgl. Vorbemerkung zum Bestand: GStA PK, I. HA Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung) behandelt.
Weitere größere Abgaben folgten nach der "Verreichlichung" 1934-1938 und in kleinerem Maßstab bis in den Zweiten Weltkrieg. Der zuständige Archivar, Dr. Hermann Meinert und sein Mitarbeiter Kurt Rose bearbeiteten die Abgaben zügig und verzeichneten und ordneten sie bis 1940, das Jahr des Ausscheidens beider aus dem Dienst des GStA, dabei weitestgehend dem Registraturschema der Behörde folgend. Kassiert wurden vor allem Akten, die sich nicht in das Registraturschema fügten. Eine Reihe von Akten (nach der damaligen Bewertung) unwichtigen Inhalts erhielten einen entsprechenden Vermerk "K" (Kassanda) in den neu gefertigten Findmitteln. Sie sollten erst nach (vorläufig) beendeter Bestandsübernahme und -bearbeitung kassiert werden, was daher in der Folge unterblieb. Die teils unübersichtlichen Registratursignaturen wurden ebenfalls beibehalten und weder vereinfacht, noch vereinheitlicht (siehe beispielsweise das verwirrende Nebeneinander von "adhibenden" und "Beiheften"). Diese Unübersichtlichkeit rührte aus dem bisweilen in kurzer Zeit stark anwachsenden Schriftgutanfall zu einzelnen Spezial-Zuständigkeiten her, welche eher oft wenig "passgenau" den überkommenen Aktenzeichen zugeschlagen wurden, als neue Registraturuntergruppen zu bilden.
Infolge der Kriegshandlungen wurde der Bestand ab 1942 wie der Großteil aller Bestände des Geheimen Staatsarchivs evakuiert und in die mitteldeutschen Salzstöcke in Schönebeck und Staßfurth ausgelagert, wo sie den Krieg weitestgehend unversehrt überstanden. Die sowjetische Besatzungsmacht verbrachte große Teile der ausgelagerten Bestände in die Sowjetunion. Der Bestand Ministerium für Handel und Gewerbe ist ab 1955 praktisch vollständig der neuen Archivverwaltung der DDR übergegeben worden, wo er nebst anderem Archivgut des preußischen Geheimen Staatsarchivs nunmehr als Zentrales Staatsarchiv der DDR, Abt. II in Merseburg verwahrt wurde.
Eine Neuordnung des Bestandes hat in Merseburg nicht stattgefunden; vielmehr wurden die von Meinert und Rose erarbeiteten Findmittel nahtlos weiter genutzt. Jedoch hat die Zentrale Archivverwaltung der DDR diesen, als Schlüsselüberlieferung für die Geschichte der Arbeiterschaft und der Wirtschafts- und Sozialpolitik bewerteten Bestand, in einer einzigartigen Weise erschließen lassen. Ergebnis dieser Erschließungsarbeiten ist die Publikation: "Zur Geschichte der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse in Preußen 1810 bis 1933", Bd. 1-3 (Bd. 1 in 2 Teilbänden), erschienen in der "Schriftenreihe des Deutschen Zentralarchivs" zwischen 1960 und 1970. Bearbeiter war der frühere Jurist, Landgerichtsdirektor und spätere wissenschaftliche Mitarbeiter am Zentralen Staatarchiv Merseburg, Herbert Buck (1901-?). Buck erschloss einen Großteil des Bestandes nach dem Prinzip der abgestuften Intensität, die von völliger Nichtberücksichtigung einzelner Aktengruppen über Gruppenerschließung und reiner Titelauflistung bis hin zu - dies macht in den bis 1970 publizierten Bänden die Hauptmasse aus - tiefgehender analytischer Erschließung von Einzelbänden, teils bis auf den Einzelvorgang. Die Publikation umfasste die Klassifikationshauptgruppen Rep. 120 alt (Vorakten des Innenministeriums), A, B, BB, C V (C I-IV sind registraturseitig nicht angelegt worden) bis C VIII. Ein druckfertiges Manuskript für einen Bd. 4, umfassend die Gruppen C IX bis C XVIII und D sowie nur summarisch: E und Tn/Lu (jetzt: L) wurde unter moderater Nachbearbeitung durch die Unterzeichnete 2004 als Arbeitsbericht 5 der Reihe "Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz" unter dem Titel: "Ministerium für Handel und Gewerbe. Spezialinventar - Nachtrag" herausgegeben.
Eine Eingabe dieser Fülle von Erschließungsdaten anlässlich der Retrokonversion des Bestandes war nicht möglich, da die Einzelanalysen vielfach nicht kongruent einer Verzeichnungs- (und damit Bestelleinheit) zuzuordnen waren. Die Verbindung zu den publizierten Analysen wird vielmehr durch Verweis hergestellt.
Infolge der 1978 im Zentralen Staatsarchiv Merseburg durchgeführten Auflösung des Bestandes Rep. 191 Ministerium für Volkswohlfahrt, der ohnehin zum großen Teil aus Vorakten anderer Ministerien bestand, wurden dessen Akten anderen Ministerialbeständen zugeordnet. Dem Ministerium für Handel und Gewerbe wurden dabei Akten aus dem Bereich Wohnungs- und Siedlungswesen (jetzt Gruppe A XV) sowie aus dem Bereich Sozialversicherung (jetzt Gruppe BB VIII) zugeschlagen.
Ein letzter größerer Zugang erfolgte 1987 im Rahmen eines deutsch-deutschen Archivalienaustausches, durch den eine größere Anzahl von Akten v.a. zum gewerblichen Bildungswesen der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen aus den Staatsarchiven Koblenz und Düsseldorf wieder zum Herkunftsbestand zurückgegeben und in die dortige Abt. E eingeordnet wurde.
In Dahlem wurden Ende der 1950iger Jahre der nach den Auslagerungen inzwischen unbesetzten Repositurnummer 120 rd. 135 Akten der Bergabteilung (eigentlich 120 I bzw. später 121) zugeschlagen, die 1955 aus der Verwahrung als Bergungsgut an das Geheime Staatsarchiv gelangten. Diese wurden bei der Neubearbeitung des Bestandes GStA PK, I. HA Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung um 2003 diesem Bestand wieder angegliedert.
Nach der Rückführung der Merseburger Bestände an das Geheime Staatsarchiv PK in Berlin-Dahlem wurden die alten Findmittel von Meinert/Rose unter ergänzendem Rückgriff auf das "Buck-Inventar" weiter genutzt. Zusätzlich wurde mit "Rep. 120 Anhang" eine Verzeichnung der aus der Auflösung eines "unbearbeiteten Restes" der Rep. 120 stammenden Akten erarbeitet. Diesem Anhang wurde zuletzt auch ein weiterer größerer Zugang von Personalakten aus dem Bereich des gewerblichen Bildungswesens aus einem Beständeabgleich mit dem Bundesarchiv im Jahr 2006 angegliedert.
Eine Neuverzeichnung des Gesamtbestandes ist angesichts der außerordentlichen Erschließungsleistung durch H. Buck als unnötig erachtet worden. Es haben jedoch diverse Ordnungsarbeiten stattgefunden, da die Ministerialregistratur insbesondere nach 1900 in bestimmten Kompetenzbereichen schnellen und teils sehr disparaten Zuwachs gefunden hatte, der die Übersichtlichkeit erschwerte. Auf eine Vereinfachung der bisweilen sehr komplexen Signaturen bzw. auf eine Umstellung auf numerus currens musste jedoch angesichts der nach der überkommenen Registraturordnung angelegten Publikation des Spezialinventars von Buck weitgehend verzichtet werden.
Die bisher dem Ministerialbestand zugeschlagenen Überlieferungen der unter- (bzw. im Falle des Handelsamtes neben-)geordneten Ressortbehörden wurden provenienzgerecht abgetrennt und als eigenständige Bestände:
- GStA PK, I. HA Rep. 120 TD Technische Deputation für Gewerbe,
- GStA PK, I. HA Rep. 120 HA Handelsamt,
- GStA PK, I. HA Rep. 120 LGA Landesgewerbeamt
aufgestellt.
AMTLICHE PUBLIKATIONEN DES MINISTERIUMS (ohne Bergabteilung):
- Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung, 1901 ff
- Monatsberichte für Handel und Gewerbe
- Jahresberichte der Preußischen Gewerbeaufsichtsbeamten und Bergbehörden
- Verwaltungsbericht über das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung
FORMALANGABEN:
Umfang (in laufenden Metern): 1230 lfm
Lagerungsort : Außenmagazin Westhafen
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen nach folgenden Beispielen zu bestellen:
- I. HA Rep. 120, BB II a 2 Nr. 1 adh. 2 Bd. 1
- I. HA Rep. 120, C XVII 1 Nr. 130
- I. HA Rep. 120, Anhang Nr. 2495
ZITIERWEISE:
GStA PK, I. HA Rep. 120 Ministerium für Handel und Gewerbe
BENUTZTE LITERATUR:
- Rönne, Ludwig: Die Verfassung und Verwaltung des Preußischen Staates. Siebenter Theil: Die Gewerbepolizei. Breslau 1851
- Hue de Grais; Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reich, 22. Auflage. Berlin 1914
- Borchard, Hans-Heinrich: 50 Jahre preußisches Ministerium für Handel und Gewerbe 1879-1929. Berlin 1929
- Ewald, Erich: Die Bildstelle des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, ihre Aufgaben und Bildsammlungen für unterrichtliche Zwecke. Berlin 1931
- Wirth, Olaf: Das preußische Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Ein Beitrag zu seiner Entstehungsgeschichte. München 1962
- Waldmann, Heinrich: Das preußische Ministerium für Handel und Gewerbe, ein Beitrag zu seiner Geschichte und ein Überblick über die in den Akten des Ministeriums vorhandenen Materialien zur Wirtschafts-, Technik- und Sozialgeschichte. In: Archivmitteilungen, 5. Jg, S. 2-5. Berlin 1955
- Berndt, Helga: Die höheren Beamten des Ministeriums für Handel und Gewerbe in Preußen 1871 bis 1932. Eine Analyse und Dokumentation zu ihrer sozialen Zusammensetzung und Verflechtung. In: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1981/II. Berlin 1981
Nicht veröffentlicht:
- Neininger, Falko: Überblick zum Stand der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes I. HA Rep. 120 Preußisches Ministerium für Handel und Gewerbe, im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin. Berlin 1996
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.