Werden.-Johann Everhard Schmoll, Richter der Herrlichkeit Gahlen und Bühl, bekundet, daß Abt Cölestin ihn zu Behuf des Wilhelm Albrecht Freiherrn von Quadt von Wickrath zu Zoppenbroich gen. von Hüchtenbruck zu Gartrop mit dem Mannlehengut Ovelgünne oder Herkingstorff im Kirchspiel Kirchhellen belehnt hat, nachdem; der Abt die Übertragung dieses Gutes durch Albert Georg Freiherrn von Hüchtenbruck, Herrn zu Gartrop, Rodenlew, Gahlen und Bühl, Erbkämmerer des Herzogtums Kleve, auf dessen ältesten minderjährigen Enkel Wilhelm Albrecht bewilligt hatte. Sobald Wilhelm Albrecht großjährig ist, muß er das Lehen selbst empfangen. Der Aussteller hat gehuldigt durch den substituierten Bevollmächtigten Lic. iur. Johann Franz Contzen im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Leers, Ratsverwandten der Stadt Werden, und Johann Caspar Rating, Bürgers daselbst. - Or., Papier, Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten