Lic. iur. Hans Gebhard Averdunck macht bekannt, daß + Abt Hermann seinen Vater, den Lic. iur. Johann Averdunck und kölnischen Rat, mit dem Tafel- und Pachtgut zu Oelde im Kirchspiel Marl behandigt hatte. Wegen der treuen Dienste, die er dem Kloster bisher geleistet hat und noch leisten wird, sichert Abt Heinrich Duden ihm zu, daß er nach dem Tod seines Vaters die genannten Lehen ebenfalls auf Lebenszeit erhalten soll. Er wird davon jährlich am 11. November ein Malter Roggen Recklinghausener Maßes entrichten. - Es siegelt der Aussteller.