Des Stifts Meißen Lehnssachen, sonderlich die Lehnsleute, so den Lehen nicht Folge geleistet, item dass hierfür bei begebenden Lehnfällen nicht die jüngste, sondern vorher gebrauchte Formel der Lehnspflicht behalten werden soll

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...