Klage gegen die angeblichen Leibzuchtsrechte der Beklagten auf die Erbgüter ihres verstorbenen Gatten Adolph und ihres verstorbenen Schwagers Johann Reinhard von Lützerode. Die Beklagte beansprucht die Herrlichkeit Clarenbeck aufgrund ihres Ehevertrags von 1651, durch den ihr das gleichnamige Schloß mit Zubehör als „donatio propter nuptias“ zugesagt worden war zuzüglich einer bisher unbezahlten Morgengabe von 600 Rtlr. Eine Kommission des klev. - märk. Hofgerichts erkannte das Leibzuchtsrecht der Beklagten (vor dem Hofgericht: Klägerin) an und räumte ihr 1661 Clarenbeck ein. Die Kläger machen dagegen einerseits geltend, daß Adolph von Lützerode seinem Bruder Johann Franz Geld schulde, und andererseits, daß auch Johann Reinhard von Lützerode seiner Gattin im Ehevertrag von 1654 Haus Clarenbeck als „donatio propter nuptias“ übertragen habe. Der Besitzstreit endet 1663 durch einen Vergleich.
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Klage gegen die angeblichen Leibzuchtsrechte der Beklagten auf die Erbgüter ihres verstorbenen Gatten Adolph und ihres verstorbenen Schwagers Johann Reinhard von Lützerode. Die Beklagte beansprucht die Herrlichkeit Clarenbeck aufgrund ihres Ehevertrags von 1651, durch den ihr das gleichnamige Schloß mit Zubehör als „donatio propter nuptias“ zugesagt worden war zuzüglich einer bisher unbezahlten Morgengabe von 600 Rtlr. Eine Kommission des klev. - märk. Hofgerichts erkannte das Leibzuchtsrecht der Beklagten (vor dem Hofgericht: Klägerin) an und räumte ihr 1661 Clarenbeck ein. Die Kläger machen dagegen einerseits geltend, daß Adolph von Lützerode seinem Bruder Johann Franz Geld schulde, und andererseits, daß auch Johann Reinhard von Lützerode seiner Gattin im Ehevertrag von 1654 Haus Clarenbeck als „donatio propter nuptias“ übertragen habe. Der Besitzstreit endet 1663 durch einen Vergleich.
AA 0627, 3551 - L 960/3286
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1659 - 1660 (1639 - 1663)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Franz von und zu Lützerode, Komtur des Deutschen Ordens zu Ordingen und (Alten-)Biesen (Belgien), und Konsorten: Maria Adolpha von der Reck, Witwe des Johann Reinhard von Lützerode zu Clarenbeck, als Vormünderin für ihre drei Kinder Odilia Margaretha, Antoinette Therese und Dietrich Adolph von Lützerode Beklagter: Maria Adriana Therese von Poelgeest (Poelgees, Puelgees), Witwe des Adolph von Lützerode zu Clarenbeck, zu Köln in ihrem Wohnhaus binnen der Pforte auf dem Steinweg bei St. Aposteln und auf ihrem Stammsitz Poelgeest (Niederlande) Prokuratoren (Kl.): Dr. Georg Goll 1659 - Subst.: Dr. Johann Karl Müeg Prokuratoren (Bekl.): Dr. Paul Gambs 1662 - Subst.: Lic. Johann Henrich Zinck Prozeßart: Citationis ex lege diffamari Instanzen: RKG 1659 - 1660 (1639 - 1663) Beweismittel: Auszug aus dem Ehevertrag von 1654 zwischen Johann Reinhard von Lützerode zu Vorst und Clarenbeck, Sohn des Reinhard von Lützerode zu Vorst und Clarenbeck und der Margarethe von Rolshausen zu Büttgenbach, und der Maria Adolpha von der Reck, einzige Tochter des Adolph von der Reck zu Brüggen, Obristlieutenants über ein Regiment zu Fuß des Erzbischofs Ferdinand von Köln, und der Odilia von der Lippe zu Vinsebeck (Kr. Höxter) (86-88). Verzeichnis der Güter der Familie von Lützerode mit ihren Erträgen und mit Dokumenten über ihre Schuldenlasten seit 1639 (100-118). Auszug aus dem Ehevertrag von 1607 zwischen Reinhard von Lützerode zu Vorst, Sohn des Johann von Lützerode, Amtmanns von Windeck, und der Judith von Seelbach, und Margarethe von Rolshausen, Tochter des Christopher von Rolshausen zu Trimport, Türnich und Büttgenbach und der Margarethe [Print von Horchheim gen]. von der Brohl (Broel) (119f.). Vergleich von 1663 zwischen den Erben der Beklagten und den Klägern (126f.). Beschreibung: 3 cm, 127 Bl., lose; Q 1 - 3, 34 Beilagen prod. 25. Jan. 1661 - 11. Mai 1663. Lit.: Jan-Wellem Euwens, Zur Geschichte der Familie von Lützenrath auf Klarenbeek, in: Kalender für das Klever Land auf das Jahr 1971, S. 98ff.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:30 MESZ