Der Ritter Heinrich Geiling und seine Ehefrau Kunigunde (Kuntzele) verleihen dem Gerber (lowir) Johann (Hennechin) Babenhauser (Babinhuser) und seiner Ehefrau Adelheid, Bürger zu Aschaffenburg, den Weiher (wywer) sowie die Häuser und Gärten unterhalb der Unteren Badestube (Nydern Badestuben) in der Vorstadt von Aschaffenburg. Die Beliehenen sollen ihnen dafür jedes Jahr 32 Schilling Heller Aschaffenburger Währung am 11. November (vff sante Martins dag in dem wintter gelegen) und 1 Fastnachtshuhn entrichten. Als Unterpfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses sollen die Eheleute innerhalb der nächsten drei Jahre 12 Pfund Heller Aschaffenburger Währung an dem Weiher und den Häusern verbauen. Sollten die Eheleute bei der Entrichtung des Zinses säumig werden, können Heinrich Geiling und seine Ehefrau in den verliehenen Häusern Pfänder im Wert der rückständigen Abgaben nehmen. Sofern sich dort keine entsprechenden Pfänder finden lassen, können sie den Weiher und die Häuser samt den dort von den Beliehenen inzwischen vorgenommenen Besserungen einziehen.