Benedikt Eberhard Wilhelm van Nuiss, Prokurator und Notar, macht bekannt, dass ihn Abt Bernhard zugunsten der Erben Plückthun und der Witwe Anna Christina Köhlers geb. vom Rittbrockskamp mit dem Rittbrockskamp in der Honschaft Bredeney zu Dienstmannsrecht belehnt hat, sofern er Urteil und Recht von der Werdener Lehnkammer erlangt. In diesem Fall wird er das Heergewäte zahlen. Er hat gehuldigt in Gegenwart von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert LAuten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift