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Karl von Thüngen zum Reussenberg und Dietrich der Jüngere von Thüngen, der Sohn des verstorbenen Konrad von Thüngen, beurkunden: Sie hatten vom Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold [Gunther] das Dorf Bonnland (Bonnlant) mit der Vogtei und zwei Höfen zu Mannlehen empfangen. Diese Lehen hat ihnen nun der Abt zu freiem Eigentum übertragen. Sie haben sie daraufhin dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg zu Lehen aufgetragen und von diesem als Mannlehen empfangen. Als Gegenleistung übergeben sie Abt und Konvent des Klosters St. Stephan bisher freieigene Güter in Zellingen, Eußenheim und Aschfeld und erhalten sie von dem Kloster als Mannlehen gegen Übergabe eines lebenden Rehs zurück. Auch ihre Besitznachfolger sollen die Güter auf diese Weise von dem Kloster zu Lehen empfangen. Der geben ist 1452 am samstag vor vnnser lieben Frawen tag Lichtmesse. Aussteller: Karl und Dietrich von Thüngen. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Karl von Thüngen zum Reussenberg und Dietrich der Jüngere von Thüngen, der Sohn des verstorbenen Konrad von Thüngen, beurkunden: Sie hatten vom Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold [Gunther] das Dorf Bonnland (Bonnlant) mit der Vogtei und zwei Höfen zu Mannlehen empfangen. Diese Lehen hat ihnen nun der Abt zu freiem Eigentum übertragen. Sie haben sie daraufhin dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg zu Lehen aufgetragen und von diesem als Mannlehen empfangen. Als Gegenleistung übergeben sie Abt und Konvent des Klosters St. Stephan bisher freieigene Güter in Zellingen, Eußenheim und Aschfeld und erhalten sie von dem Kloster als Mannlehen gegen Übergabe eines lebenden Rehs zurück. Auch ihre Besitznachfolger sollen die Güter auf diese Weise von dem Kloster zu Lehen empfangen. Der geben ist 1452 am samstag vor vnnser lieben Frawen tag Lichtmesse. Aussteller: Karl und Dietrich von Thüngen. Empfänger: Kloster St. Stephan
Karl von Thüngen zum Reussenberg und Dietrich der Jüngere von Thüngen, der Sohn des verstorbenen Konrad von Thüngen, beurkunden: Sie hatten vom Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold [Gunther] das Dorf Bonnland (Bonnlant) mit der Vogtei und zwei Höfen zu Mannlehen empfangen. Diese Lehen hat ihnen nun der Abt zu freiem Eigentum übertragen. Sie haben sie daraufhin dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg zu Lehen aufgetragen und von diesem als Mannlehen empfangen. Als Gegenleistung übergeben sie Abt und Konvent des Klosters St. Stephan bisher freieigene Güter in Zellingen, Eußenheim und Aschfeld und erhalten sie von dem Kloster als Mannlehen gegen Übergabe eines lebenden Rehs zurück. Auch ihre Besitznachfolger sollen die Güter auf diese Weise von dem Kloster zu Lehen empfangen. Der geben ist 1452 am samstag vor vnnser lieben Frawen tag Lichtmesse. Aussteller: Karl und Dietrich von Thüngen. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 415
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 230
Registratursignatur/AZ: 337 (18. Jh.); B x 4 (18. Jh.); W § 3 n 1 (18. Jh.); L 6 D 7 N 16 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Literatur: Regest: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 721 S. 435 - 438 Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 469
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (15. u. 18. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Karl von Thüngen; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 2: Dietrich von Thüngen; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten
Thüngen, Karl von
Thüngen, Dietrich d. J. von
Thüngen, Konrad von
Gunther, Berthold, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Brandenburg, Albrecht Markgraf von
Marckart, N., Zellingen
Schillein, Johannes, Zellingen
Kotzner, Heinrich, Zellingen
Brandenstein, Johannes, Zellingen
Reiffein, N., Zellingen
Sauerwein, Johannes, Zellingen
Crafft, Johannes, Zellingen
Hellfrich, Johannes, Zellingen
Volkan, Heinrich, Oberleinach
Herting, Konrad, Zellingen
Herting, Hort, Zellingen
Herting, Johannes, Zellingen
Herting, Heinrich, Zellingen
Non, Martin, Zellingen
Non, Konrad, Zellingen
Spor, Heinrich, Zellingen
Mörlein, Konrad, Zellingen
Schwab, Johannes, Zellingen
Schwab, Wolf, Zellingen, dessen Söhne
Geiß, N., Zellingen, Schneider
Unruhe, Johannes, Zellingen
Krause, Matthäus, Zellingen
Wisener, Friedrich, Unterleinach
Berge, Heinrich auf dem, Oberleinach
Schultheiß, Heinrich, Oberleinach
Götting, Konrad, Eußenheim
Buchner, Berthold, Aschfeld
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.