Bischof Otto [III. von Hachberg] von Konstanz, der von in einem Schreiben genannten [hier nicht aufgeführten] Bürgern zu Hall angegangen worden ist, er möge zur Ausführung der von ihnen vorgelegten und [kurz] angeführten päpstlichen Edikte über das Verbot des Kampfgerichts in Hall [1429 Jan. 12, U 893] schreiten, bevollmächtigt mit der Durchführung, da er mit anderem belastet ist, den Johannes Lüti, Dekan der Kirche zu Konstanz. Ulrich Knäberlin aus München (Monaco), öffentlicher Notar und Kleriker der Freisinger Diözese, beglaubigt den Vorgang.