Rezeß von Abt und Konvent zu Marienfeld mit Bürgermeister und Rat zu Werl im Streit um den Werler Hof des Klosters und die dortigen Ländereien, die katastriert und zu den städtischen Abgaben herangezogen werden sollten, während die Stadt die bis dahin jährlich geschuldeten 2 Rt. 41 Stüber nicht abführte. Nachdem der Prozeß vor der Arnsberger Kanzlei und dem Bonner Hofrat, der die völlige Immunität Marienfelds bestätigte, bereits hohe Kosten verursacht hat, entsenden die Werler als Bevollmächtigte den Assessor Wilhelm Albert Knoop und den Sekretär Franz Wilhelm Böddicker nach Marienfeld, die dort vereinbaren: Die Stadt wird die für 1709-1741 rückständigen 88 Rt. 33 Stüber in vier Raten zu je 25 Rt. 53 1/4 Stüber zahlen und von den Prozeßkosten lediglich 15 Rt. dem Kloster erstatten, sie verzichtet auf alle Ansprüche gegen den Marienfelder Besitz zu Werl, wie er im Inventar vom 12. Dez. 1683 aufgeführt ist; künftige Streitigkeiten sollen friedlich geschlichtet werden.

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