König Adolf [von Nassau] erneuert auf Bitte Bischof Heinrichs von Brixen in Vertretung des Stiftes Berchtesgaden dessen Privileg, erteilt von Kaiser Rudolf [I.] am 13. Oktober 1279 [Nr. 59], unter Einrückung desselben mit der eigenen Hinzufügung, dass er auch die päpstliche Auszeichnung der Pontifikalien bestätige, die Gerichtsausübung durch Laien oder Geistliche und die Blutgerichtsbarkeit nach der Rechtsordnung; S: König Adolf [von Nassau]

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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