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Der Kämmerer E., der Schultheiß H. und die Richter der Stadt Mainz bekunden, daß der Bürger Conrad Ratzso und seine Söhne Conrad und Baldung die Rheininsel zwischen Eltville und Heidesheim, welche Ratzso früher von dem Gottesthaler Kloster erkauft hatte, zu ihrem Seelenheil dem Kloster wieder abgetreten haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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