Graf Georg II. zu Wertheim sowie Bürgermeister, Rat und die ganze Gemeinde daselbst bestätigen, dass sie von Hans von Riedern 600 Gulden erhalten haben gegen 30 Gulden Zins, zu erlegen jeweils am Peterstag. Werden die 30 Gulden nicht gezahlt, können sich Hans oder seine Erben nach Ablauf eines Monats am Gut des Grafen, der Stadt oder ihrer Bürger schadlos halten. Wer den Riedern dabei hilft, soll nicht unrecht gehandelt haben. Beide Parteien können den Vertrag jeweils ein Vierteljahr vorher zum Peterstag kündigen. Siegelankündigung von Graf Georg und Stadt Wertheim.
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Graf Georg II. zu Wertheim sowie Bürgermeister, Rat und die ganze Gemeinde daselbst bestätigen, dass sie von Hans von Riedern 600 Gulden erhalten haben gegen 30 Gulden Zins, zu erlegen jeweils am Peterstag. Werden die 30 Gulden nicht gezahlt, können sich Hans oder seine Erben nach Ablauf eines Monats am Gut des Grafen, der Stadt oder ihrer Bürger schadlos halten. Wer den Riedern dabei hilft, soll nicht unrecht gehandelt haben. Beide Parteien können den Vertrag jeweils ein Vierteljahr vorher zum Peterstag kündigen. Siegelankündigung von Graf Georg und Stadt Wertheim.
Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 102 Nr. 1026
StAWt-G Rep. 102 Aktennachträge Karton 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 102 Akten, Nachträge
Akten, Nachträge >> Urkundennachträge aus Akten >> Verschiedene Urkunden 1500-1903
1523 März 26 (donnerstag nach deme Sonntag Iudica)
24 x 58 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Georg II. zu Wertheim; Stadt Wertheim
Empfänger: Riedern, Hans von
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel ab
Anmerkungen: mit Einschnitten kassiert
Empfänger: Riedern, Hans von
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel ab
Anmerkungen: mit Einschnitten kassiert
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ