Papst Bonifacius IX. erteilt dem Rat der Stadt Nürnberg auf die Klage, dass wegen einzelner in der Stadt sich aufhaltender gebannter Personen diese oftmals ohne ihre (der Kläger) Schuld, dem Bann unterliegen und der Dienst Gottes und die Seelsorge darunter litten, das Privileg, dass in diesem Fall täglich eine Messe bei Heilig Geist, St. Sebald und St. Lorenz bei offener Tür und mit Glockengeläut gefeiert werden dürfe, doch sollten die schuldigen Personen aus der Stadt vertrieben werden.

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Staatsarchiv Nürnberg