Die Priorin N. und der Konvent des Klosters St. Agnes zu Liebenau verpflichten sich, den Vertrag gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz einzuhalten, wonach das Kloster dem Pfalzgrafen ihr Gütlein zu Ruchheim überstellt hat und dafür eine jährliche Gülte von 24 Malter Hafer auf dem Zehnt zu Friesenheim erhält.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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