Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt seinen Vetter Kaspar von Pfalz-Zweibrücken, Graf zu Veldenz, der ihm mit "gesippt nahe fruntschafft" verbunden und als Glied des Hauses von Bayern und der Pfalz blutsverwandt ist, in seinen und der Pfalz Schirm, nachdem der Aussteller darum auch von seinem Oheim Markgraf Albrecht von Brandenburg, dessen Schwiegersohn Kaspar ist, ersucht worden war. Der Aussteller versichert, damit Kaspar von niemandem "verweltigt" werde, ihn mit seinen Schlössern, Städten, Landen und Leuten und allem, das ihm aufgrund der Verschreibung über sein väterliches Erbe zusteht, auf Lebtag als seinen "angebornen frunt" in seinen und der Pfalz Schirm genommen zu haben. Gleichermaßen will der Pfalzgraf Kaspars Untertanen und deren Güter (die sinen und das ir) gleich seinen eigenen Leuten, Lande und Untertanen schirmen. Wenn Kaspar und die Seinen den Schirm gebrauchen wollen, soll der Kurfürst befugt sein, die Sache vor sich und seine Räte oder dorthin, wo eine Sache "nach ir eigenschafft mit recht" zu stellen ist, zu weisen. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, Mannen, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm nach ihrem besten Vermögen an.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt seinen Vetter Kaspar von Pfalz-Zweibrücken, Graf zu Veldenz, der ihm mit "gesippt nahe fruntschafft" verbunden und als Glied des Hauses von Bayern und der Pfalz blutsverwandt ist, in seinen und der Pfalz Schirm, nachdem der Aussteller darum auch von seinem Oheim Markgraf Albrecht von Brandenburg, dessen Schwiegersohn Kaspar ist, ersucht worden war. Der Aussteller versichert, damit Kaspar von niemandem "verweltigt" werde, ihn mit seinen Schlössern, Städten, Landen und Leuten und allem, das ihm aufgrund der Verschreibung über sein väterliches Erbe zusteht, auf Lebtag als seinen "angebornen frunt" in seinen und der Pfalz Schirm genommen zu haben. Gleichermaßen will der Pfalzgraf Kaspars Untertanen und deren Güter (die sinen und das ir) gleich seinen eigenen Leuten, Lande und Untertanen schirmen. Wenn Kaspar und die Seinen den Schirm gebrauchen wollen, soll der Kurfürst befugt sein, die Sache vor sich und seine Räte oder dorthin, wo eine Sache "nach ir eigenschafft mit recht" zu stellen ist, zu weisen. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, Mannen, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm nach ihrem besten Vermögen an.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 338
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1481 Oktober 29 (uff montag nach sant Symon und Judas der heiligen apposteln tag)
fol. 176v-177r
Urkunden
Ausstellungsort: Germersheim
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie hertzog Caspaar graff zu Veldentz in schirm genomen ist". Vgl. GLAK 67 Nr. 816, fol. 162v-163r (Nr. 311). Die Abschrift datiert auf denselben Tag und ist dem Inhalt nach ähnlich, weicht im Wortlaut bisweilen aber ab (andere Entstehungsstufe, eines davon Konzept?).
Germersheim GER
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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