Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen (König August II. von Polen) belehnt Hans Georg von Grünrod mit dem Vorwerk und Dorf Seifersdorf [nw Radeberg)] (mit Kirchlehen und einem Altar, etlichen wüsten Hufen, genannt Diebsdorf [heute Diensdorf)], den Gehölzen, genannt Landwehr, Obergerichten auf Hof, Flur und Dorf), dem Dorf Schönborn (mit dem Obergericht über die Bauerngüter des Christoph Reich und Christoph Stolze, das Christoph von Haubitz von Seiffart von Schönfeld gekauft hat) und dem Dorf Ottendorf [heute zu Ottendorf-Okrilla] mit dem Obergericht über diese beiden Dörfer und zwei Teichflecken, das Kurfürst Johann Georg II. 1661 den damaligen Besitzern überlassen hat und Wolf Dietrich, danach seine Söhne Caspar, Heinrich und Hans Ulrich besessen haben. Mitbelehnt werden Wolf Dietrich und Hans Siegmund, Wolf Adolphs Söhne und Hans Wolf, Hans Caspars Sohn u. a. von Grünrod.
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Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen (König August II. von Polen) belehnt Hans Georg von Grünrod mit dem Vorwerk und Dorf Seifersdorf [nw Radeberg)] (mit Kirchlehen und einem Altar, etlichen wüsten Hufen, genannt Diebsdorf [heute Diensdorf)], den Gehölzen, genannt Landwehr, Obergerichten auf Hof, Flur und Dorf), dem Dorf Schönborn (mit dem Obergericht über die Bauerngüter des Christoph Reich und Christoph Stolze, das Christoph von Haubitz von Seiffart von Schönfeld gekauft hat) und dem Dorf Ottendorf [heute zu Ottendorf-Okrilla] mit dem Obergericht über diese beiden Dörfer und zwei Teichflecken, das Kurfürst Johann Georg II. 1661 den damaligen Besitzern überlassen hat und Wolf Dietrich, danach seine Söhne Caspar, Heinrich und Hans Ulrich besessen haben. Mitbelehnt werden Wolf Dietrich und Hans Siegmund, Wolf Adolphs Söhne und Hans Wolf, Hans Caspars Sohn u. a. von Grünrod.
10001 Ältere Urkunden, Nr. 14189c (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10001 Ältere Urkunden
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.3. Weitere weltliche Provenienzen
12. Oktober 1698
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:05 MEZ