Der Konvent des Predigerklosters zu Gmünd, dem Hans Höfer, Kießmüller, und seine verstorbene Frau Ottilie Luckherin 30 Gulden testamentarisch vermacht haben, wird damit auf die Stadt Gmünd angewiesen und erhält dafür einen Interimschuldschein. (Orig. Papier, Petschaft der Gmünder Kanzlei)

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...