Ritter Peter Volsch, Sohn des Reimbold Volsch (+), verkauft sein Viertel an Schloss und Stadt zu Reichshoffen mit ausführlich summarisch aufgelistetem Zugehör und allem, was im Burgfrieden gelegen ist, so wie es der Hauptbrief von Junker Diebold von Hohengeroldseck besagt, für 750 Gulden an Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch. Junker Diebold bleiben seine Lösungsrechte an dem Viertel vorbehalten. Der Verkäufer Peter quittiert die Bezahlung der 750 Gulden durch Friedrich in bar, gebietet den Leuten, Schultheißen, Schöffen und der Gemeinde zu Reichshoffen, Friedrich zu huldigen, und sagt sie ihrer Eide und Pflichten auf ihn frei. Er verspricht Werschaft für den Kauf und verzichtet wortreich auf Einwände, Gerichtszüge oder Behelfsmittel dagegen. Zur Besiegelung bittet er Graf Heinrich von Henneberg und den Ritter Hans Rudolf von Endingen hinzu. Ursprünglich hatte Peter Volsch vor dem Hofgericht zu Rottweil erreicht, dass er das Viertel zu Reichshoffen wegen säumiger Zinszahlungen des Junkers erhalten solle. Danach hatten beide einen Vertrag geschlossen und Diebold das Viertel an Peter übergeben, wobei Diebold sich die Wiedereinlösung mit 750 Gulden vorbehielt, was ein Übergabebrief (gifft brieff) besagt, der mit dem Siegel Diebolds und Heinrichs, Graf zu Henneberg, Domherr zu Straßburg, besiegelt ist.