Eberhard von Frauenberg und sein Bruder Konrad von Frauenberg urkunden: Nachdem Frau Margarethe Münch von Rosenberg, Äbtissin des Stifts zu Oberstenfeld und die Kapitelsfrauen daselbst die Margarethe von Rosenfeld als Kapitels- und Konventsfrau in ihr Stift aufgenommen haben, versprechen sie, nichts gegen das Gotteshaus zu tun, sondern der Äbtissin, wenn sie darum gebeten werden, in allen Angelegenheiten beizustehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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