Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Landgraf Heinrich Herr von Hessen, Mechthild seine Ehefrau und Johann ihr Sohn vermachen dem Kl. Hasungen das Dorf Dippelshausen (Dyppoldeshusen) ...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum per manum magistri Reynhari de Heyligenstad prothonotarii nostri in festo Assumptionis b. Marie virg. a. d. 1304
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich Herr von Hessen, Mechthild seine Ehefrau und Johann ihr Sohn vermachen dem Kl. Hasungen das Dorf Dippelshausen (Dyppoldeshusen) frei vom Vogtsrecht, Gerichtsbarkeit und Diensten zu ihrem Seelgedächtnis.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ludw. v. Frankenberg, Franziskaner, des Landgrafen Beichtvater, Bruder Konrad, Franziskaner, Magister Johannes, des Landgrafen Arzt und Hartmann sein Kaplan, Herm. v. Brandenfels (-vels), Heinr. v. Urff (Orf), Werner v. Gudenburg und Herm. v. Boyneburg (Bonneberg).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Grotefend LR I, 442.