Franz Ludwig [von Erthal], Bischof zu Bamberg und Würzburg und Herzog zu Franken (volle Titulatur), belehnt Johann Franz Schenk Freiherrn von Stauffenberg, fürstlich-bambergischen Geheimen Rat, Obermarschall, Oberamtmann zu Höchstadt und Wachenroth und Ritterhauptmann der freien Reichsritterschaft in Franken Ortsgebürg, für sich selbst und wegen der Mitlehenschaft als Bevollmächtigten seiner Agnaten Johann Franz Schenk und Anton Damian Schenk Freiherren von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie mit den von den streitbergischen Erben innegehabten übrigen Gütern, Untertanen, Zehnten, Lehenschaften, Feldern, Wiesen, Gehölzen und Fischgewässern zu Heiligenstadt, Zoggendorf, Reckendorf, Brunn, Stücht, Königsfeld, Kotzendorf, Voitmannsdorf (Voigtendorf), Drosendorf, Hohenpölz, Schmachtenberg, Gleußen (Cleüsen),Traindorf und anderen Orten als Rittermannlehen, wo sich deren noch welche finden sollten, mit ihren Zinsen, Eiern, Hühnern, Käsen, Frohngeldern, Frohngülten, Steuern, Umgeldern, Handlöhnen, vogteilicher Jurisdiktion, Gerichtsbarkeit, Hirtenstab und anderen Schuldigkeiten, Renten, Rechten und Gerechtigkeiten. Dazu gehört insbesondere die Dorf- und Gemeindeherrschaft mit dem zweimal im Jahr anfallenden Kirchweihschutz bei den Märkten zu Heiligenstadt sowie mit den Heiligenwiesen samt dem dortigen Heiligenlehen, wobei sie aber alles, was bisher dem Gotteshaus des Hochstiftes Bamberg vorbehalten war und dem dortigen Pfarrer und Schulmeister zu geben war, auch weiter geben sollen, wie es auch in der Lehenspezifikation enthalten ist, die Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg aus der Amerdinger Linie dem fürstlich-bambergischen Lehenhof übergeben hat. Von den Heiligenlehen ausgenommen werden die Kirchen, die Pfarrei, die Gottes- und Schulhäuser zu Heiligenstadt mit dem Filial Brunn, die bischöfliche und landesherrliche Gerichtsbarkeit und der Zehnt zu Daschendorf. Vor dieser Belehnung waren diese Lehengüter und -stücke von dem verstorbenen Fürstbischof Franz Ludwig [von Erthal] an Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und in Mitlehenschaft von Johann Franz Schenk und Anton Damian Schenk Freiherren von Stauffenberg nach dem Tod ihres Vaters Karl Christoph Schenk Freiherr von Stauffenberg zuletzt am 30. Juni 1763 verliehen worden. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Fürstbischofs von Bamberg, des Hochstifts Bamberg und ihrer Nachkommen bleiben von der Belehnung unbeeinträchtigt.