Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sie Anna Stitzlin, eheliche Tochter des Georg Stitzlin und der Maria Schmid "ab der Schwemi" [= Schwemme, Geigelbach, Ebersbach-Musbach, RV?], um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Anna, deren Nachkommen und Erben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, dieselben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, Bürger-, Stadt- oder Markrecht bei Reichs- oder Herrenstädten und Flecken "oder auf dem landt" anzunehmen, wo immer es ihr beliebt, wobei sie von des Klosters Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat, da die Ausstellerinnen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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