Adalbert (Albrecht), Administrator des Erzbistum Mainz und Kurfürst, verkauft mit Wissen seines Domstifts Kurfürst Philipp von der Pfalz eine jährliche Gült über 200 Gulden auf den Zoll zu Ehrenfels, die er zu St. Martin [= 11.11.] gegen Quittung nach Oppenheim oder Bacharach ausrichten wird, für 4.000 rheinische Gulden und quittiert Philipp die Zahlung dieser Summe. Sollte Adalbert der 200 Gulden säumig werden, hat Philipp das Recht, sich an seinen Besitzungen und Einkünften zu bedienen, soll aber diese Pfändung einen Monat vorher ankündigen. Die derzeitigen Zollschreiber, Beseher und Zollknechte zu Ehrenfels sollen jetzt und alle neuen künftig geloben, dass sie bei Säumigkeit Philipp und seinen Erben die Gefälle und Nutzungen des Zolls zukommen lassen. Mit einer ein Vierteljahr zuvor erfolgten Benachrichtigung können Adalbert oder seine Nachfolger die 200 Gulden Gült gegen die Zahlung von 4.000 Gulden zu Oppenheim oder Alzey auslösen, wodurch dieser Brief kraftlos sein soll. Damian (Damino) von Praunheim (Prümheym), Schulmeister des Domstifts zu Mainz, und das Domkapitel bestätigen den Verkauf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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