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Engelbert von der Recke und seine Ehefrau Agathe verkaufen eine jährliche Rente von 5 Rheinischen Goldgulden, zahlbar jeweils am Ostertage (up de hilligen hochtyt to paschen) aus den Erben und Gütern Wormertynck, gelegen am Kirchspiel Gescher, Bauerschaft Tungerloh, Krümbecke, gelegen im Kirchspiel Velen, Bauerschaft Nordvelen, sowie Wesselynck, gelegen im Kirchspiel Darup (Dodorpe), Bauerschaft Hastehausen, und ihren sonstigen Gütern an Ludeke Wyssemann und Johann Meygermann, Provisoren der Vikare und Altaristen des Doms zu Münster, gegen Zahlung von 100 Goldgulden. Gleiches gelobt Otto von Thouen. Die Rente kann jährlich nach halbjährlicher Ankündigung gegen Zahlung von 100 Goldgulden abgelöst werden. Zeugen: Johan Twent und Thonyes Messeke. Siegelankündigung Engelberts von der Reckes und Ottos von Thouen. millesimo quingentesimo decimo quinto in vigilia pasce

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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