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Heinrich von Isenburg, Herr zu Büdingen, bekennt, dass ihm Johann Graf von Sayn die jenseits Kronberg und Nidda (Nydey), und jenseits des Wassers, das vor Nidda (Nydey) nieder fließe, Wohnenden, vor Datum dieses Briefs gegeben habe, ausgeschieden diejenigen, welche hernach 'entfaren möchten'; und wann derselben Leute einer oder mehr in seine Lande wieder heim fahren möchten, so soll er, Heinrich, sie an der Wiederfahrt nicht hindern ihren Leib, Gut und alles, was sie haben folgen lassen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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