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Reorganisation der Handwerker-Sonntagsschule, die Bildung eines Direktoriums für dieselbe und die Einräumung der Schulsäle im Domknabenschulgebäude
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Stadt Paderborn bis 1949 >> 2. Verwaltung in der Zeit ab 1802 >> 2.4. Kirchen- und Schulsachen, Armenwesen >> 2.4.2. Schulwesen >> 2.4.2.14. Gewerbliche Sonntagsschulen
1851 - 1869, 1879 - 1897
Darin: Westfälisches Volksblatt vom 02.10.1879. - Schulordnung der städtischen gewerblichen Fortbildungsschule zu Hamm (Druckschrift,um 1896). - Orts-Statut betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in der Stadt Bochum (Druckschrift,1891). - Orts-Statut betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule zu Hamm in Westfalen (Druckschrift,1891). - Siebenundsechzigster Jahresbericht über die Handwerker-Fortbildungsschule zu Paderborn (Druckschrift,1897)
Magistrat
Archivale
Bochum
Hamm
Domknabenschulgebäude
Handerwerker-Sonntagsschule
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.