Eberhard von Karpffen, Obervogt, und Johann Mäcker, Secretarius zur Schär, vergleichen die Flecken Inhart und Jekoffen einerseits und Happerwyler andererseits wegen ihrer Streitigkeiten um Eigentum, Grund, Boden, Trieb, Tratt, Wunn und Weid im Holz genannt Brandach, beginnend oben an der Hasenegert bei einer großen Eiche, unter der ein großer Stein liegt, zwischen der Gremlich Eigenholz und Wilhalm Hagens von Rapperwyler Lehenholz, das denen von Habstal gehört, der Hasenegert und dem Berckach nach bis an der von Räpperwiler Wiesen, wo jeder Teil die ausschließliche Nutzung beansprucht, in folgender Weise: Von dem Markstein oben an der Hasenegert, der Hasenegert und dem Weg nach bis auf das Berckach, das denen von Habstal gehört, an dem Berckach hinab bis auf Unser Frauen von Dengen Holz soll allein den von Inhart und Jekoffen Grund und Boden mit allem Eigentum, Holz, Trieb, Tratt, Wunn und Waid und aller Nutzung zustehen; in der Gremlich Holz haben allein die von Inhart die Nutzung. Dagegen sollen die von Räpperwiler zwischen dem Crützweg und der von Räpperwiler Wiesen gegen Jekoffen hinaus zu dem Witengrund 14 Jauchert Boden zugemessen und untersteint erhalten und diese Fläche ebenfalls allein nutzen, wie sie auch auf der Hasenegert und in dem Berckach und was in der von Räpperwiler Güter gehört durch die von Inhart und von Jekoffen nicht beeinträchtigt werden sollen
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Eberhard von Karpffen, Obervogt, und Johann Mäcker, Secretarius zur Schär, vergleichen die Flecken Inhart und Jekoffen einerseits und Happerwyler andererseits wegen ihrer Streitigkeiten um Eigentum, Grund, Boden, Trieb, Tratt, Wunn und Weid im Holz genannt Brandach, beginnend oben an der Hasenegert bei einer großen Eiche, unter der ein großer Stein liegt, zwischen der Gremlich Eigenholz und Wilhalm Hagens von Rapperwyler Lehenholz, das denen von Habstal gehört, der Hasenegert und dem Berckach nach bis an der von Räpperwiler Wiesen, wo jeder Teil die ausschließliche Nutzung beansprucht, in folgender Weise: Von dem Markstein oben an der Hasenegert, der Hasenegert und dem Weg nach bis auf das Berckach, das denen von Habstal gehört, an dem Berckach hinab bis auf Unser Frauen von Dengen Holz soll allein den von Inhart und Jekoffen Grund und Boden mit allem Eigentum, Holz, Trieb, Tratt, Wunn und Waid und aller Nutzung zustehen; in der Gremlich Holz haben allein die von Inhart die Nutzung. Dagegen sollen die von Räpperwiler zwischen dem Crützweg und der von Räpperwiler Wiesen gegen Jekoffen hinaus zu dem Witengrund 14 Jauchert Boden zugemessen und untersteint erhalten und diese Fläche ebenfalls allein nutzen, wie sie auch auf der Hasenegert und in dem Berckach und was in der von Räpperwiler Güter gehört durch die von Inhart und von Jekoffen nicht beeinträchtigt werden sollen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 254
Ostrach
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1527 Juni 17 (1527 Juni 17 (Montag nach Trinitatis))
Urkunden
Siegler: 1. Eberhard von Karpffen; 2. Johann Mäcker
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1. Siegel ab
Vermerke: 2 Ausfertigungen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1. Siegel ab
Vermerke: 2 Ausfertigungen
Amandus; Abt von Salem (1529-1534)
Gremlich, Wolfgang, Bruder des Hans Jakob
Hagen, Wilhelm; Repperweiler
Karpffen, Eberhard von; Obervogt zu Scheer
Mäcker, Johann
Einhart, Ostrach SIG
Habsthal, Ostrach SIG
Hohentengen SIG
Jettkofen, Ostrach SIG
Repperweiler: Ursendorf, Hohentengen SIG
Salem FN
Scheer SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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